Gesetzlich versicherte Patienten haben freie Arztwahl nicht nur im Inland, sondern auch in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Und so geht’s:
Sie gehen zur Ihrer Krankenkasse und holen sich Ihre Antragsformulare ab. Diese bringen Sie dann mit zu uns, wir füllen diese dann aus und geben Sie ihnen wieder mit. Den Antrag müssen Sie dann bei Ihrer Krankenkassse wieder abgeben und auf die Genehmigung warten.
So bald Sie die Genehmigung bekommen haben können wir mit der Behandlung los legen.
Es gibt aber auch die Fälle wo es ausreichend ist das Sie Ihre Rechnung zunächst selbst bezahlen. Und nach der Behandlung eine detaillierte Rechnung von uns an Ihre Krankenkasse reichen. Damit Ihre Ausgaben soweit wie möglich erstatten werden können.
Sie sollten vorher mit Ihrer Krankenkasse abklären ob eine Genehmigung erforderlich ist oder nicht. Ihnen sollte aber auch klar sein das Sie einen Teil der Kosten eventuell selbst tragen müssen. Sie sind sich unsicher, ob Ihre Leistung genehmigungspflichtig ist? Rufen Sie einfach Ihre Krankenkasse an und Fragen Sie nach.